Der ersatzlose Ausbau eines Strom-, Gas- oder Wasserzählers muss durch ein zugelassenes Installationsunternehmen beauftragt werden. Dazu ist das Anmeldeportal unter folgendem Link zu nutzen. Der Anschlussnehmer beauftragt das Installationsunternehmen auf eigene Kosten.
Nach dem Eingang prüfen wir den Sachverhalt und nehmen Kontakt mit Ihnen zur Abstimmung des Ausbautermins auf.
Bitte beachten Sie:
Wurde der Zähler ausgebaut? Ein zugelassenes Installationsunternehmen kann die Wiederinbetriebnahme beim Netzbetreiber beantragen. Der Anschlussnehmer beauftragt das Installationsunternehmen auf eigene Kosten. Zum Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme muss die Anlage dem geltenden Regelwerk entsprechen.